Die durch uns für unseren Joint-Venture-Partner hergestellten Spezialnahrungen umfassen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, sogenannte FSMP – Food for special medical purposes –, welche speziell an besondere Bedürfnisse und Vorgaben angepasst sind und den geltenden EU-, Codex-Alimentarius- oder spezifischen Landesvorgaben und Regularien entsprechen. Spezialnahrung wird eingesetzt, um die Ernährung von Patienten zu ergänzen oder zu ersetzen. Unterteilt wird hierbei in drei Kategorien:
FSMP I.
Diätetisch vollständige Lebensmittel mit einer Nährstoff-Standardformulierung, die bei Verwendung nach den Anweisungen des Herstellers als einzige Nahrungsquelle für entsprechende Patienten eingesetzt werden.
FSMP II.
Diätetisch vollständige Lebensmittel mit einer spezifischen, angepassten Nährstoffformulierung – für Patienten mit bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen. Sie dienen bei Verwendung nach den Anweisungen des Herstellers als einzige Nahrungsquelle für die Patienten.
FSMP III.
Diätetisch unvollständige Lebensmittel mit einer Standardformulierung oder einer spezifischen, angepassten Nährstoffformulierung – für Patienten mit bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen. Sie sind nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle der Patienten geeignet.